Über mich

Allgemeines

Nicht jeder Rechtsanwalt darf sich als „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ bezeichnen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist rechtlich geschützt. Als Fachanwalt dürfen sich ausschließlich Rechtsanwälte bezeichnen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen nachgewiesen haben, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die Tätigkeit und die Berufsausübung eines Rechtsanwalts vermittelt wird.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss mindestens 15 Stunden im Jahr auf dem Gebiet des Verkehrsrecht an fachspezifischen Fortbildungsseminaren teilnehmen und zuvor den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht erfolgreich absolviert und zudem mindestens 160 Fälle aus dem Verkehrsrecht vor der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung bearbeitet haben.

Über mich

Ich bin seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2010 bin ich zusätzlich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich konzentriere mich dabei ausschließlich auf die Bereiche Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen. Inzwischen habe ich erfolgreich mehrere Tausend Fälle bearbeitet und konzentriere mich dabei stets auf das Wesentliche, die individuellen Interessen des Mandanten. Jeder Mandant bekommt meine einzige Handynummer und kann mich dadurch stets kontaktieren. Ich stehe während des gesamten Mandats immer als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Die Betreuung meiner Mandanten und Mandate nimmt zu Recht viel Zeit in Anspruch. Meine Internetseite ist daher nur als Visitenkarte gedacht und soll nicht den Versuch umfassender Informationsvermittlung der von mir bearbeiten Materie unternehmen. Ich stelle in der täglichen Praxis immer wieder fest, dass Mandanten durch die eigene Recherche bei Google eher verunsichert und fehlinformiert wurden. Es kommt nämlich stets auf die Details des Einzelfalles an, die es zu erkennen gilt.   


Ich habe den „Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht“ erfolgreich absolviert und nehme regelmäßig an verkehrsrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen teil. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung verfüge ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht über besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht, wobei ich mich innerhalb des Fachgebietes noch weiter spezialisiert habe auf die Tätigkeitsschwerpunkte Verkehrsbußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht.

Dazu gehören u.a. die Vorwürfe Unfallflucht, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße etc.

Mitgliedschaften

- Deutscher AnwaltVerein
- Berliner AnwaltsVerein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
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